Suchtprävention

Suchtprävention
Allgemeine Informationen zur schulischen Suchtprävention
Die Suchtprävention an Schulen ist ein pädagogischer Auftrag der Schule, der auch im Schulgesetz (§1 Abs.2) verankert ist. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin.

Durch die Suchtprävention an der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler darin unterstützt werden, sich alltäglichen Lebensanforderungen stellen zu können. Insbesondere soll hierbei die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, indem das Selbstvertrauen sowie soziale Kompetenzen gefördert werden, sodass die Jugendlichen widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren sind.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift Suchtprävention sind auch an unserer Schule zwei Beratungslehrkräfte für Suchtprävention eingesetzt. Begleitend zum  Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift wurde vom Bildungsministerium und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) eine Grundausbildung zur Suchtprävention für Lehrkräfte entwickelt.

Suchtprävention an der Mannlich-Realschule plus 
Seit dem Schuljahr 2018/2019 sind Frau Julia Sander und Herr Florian Busch unsere Suchtpräventionslehrkräfte. Beide haben die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ erfolgreich absolviert. Das Aufgabenfeld der beiden Lehrkräfte umfasst folgende Tätigkeiten
(vgl. https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/suchtpraevention.html [Stand: 19.10.2019]
  • Funktionale Einbindung der Suchtvorbeugung in ein Gesamtkonzept.
  • Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention Zweibrücken (Ansprechpartnerin: Frau Laura Koch) und den örtlichen Einrichtungen          der außerschulischen Jugendarbeit.
  • Fachliche Unterstützung der Schulgemeinschaft im Zusammenhang mit suchtpräventiven Maßnahmen.
  • Kooperation mit den Verbindungslehrkräften der Schule unter Einbindung der Eltern und Sorgeberechtigten.
  • Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler - einbezogen bei suchtbedingten Auffälligkeiten.
  • Keine therapeutischen Aufgaben und kein Ersatz der entsprechenden Beratungsstellen.
  • Anregung von Fortbildungsangeboten zur Suchtprävention an der Schule an bzw. Unterstützung der Schulleitung bei der Durchführung.
  • Initiation und Unterstützung von Programmen zur Suchtprävention/Lebenskompetenzförderung innerhalb der Schule.
Suchtpräventionsbeauftragte der MRZ+
Frau Sander und Herr Busch
Share by: