Allgemeine Informationen zur schulischen Suchtprävention
Die Suchtprävention an Schulen ist ein pädagogischer Auftrag der Schule, der auch im Schulgesetz (§1 Abs.2)
verankert ist. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin.
Durch die Suchtprävention an der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler darin unterstützt werden, sich alltäglichen Lebensanforderungen stellen zu können. Insbesondere soll hierbei die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, indem das Selbstvertrauen sowie soziale Kompetenzen gefördert werden, sodass die Jugendlichen widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren sind.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Suchtprävention
sind auch an unserer Schule zwei Beratungslehrkräfte für Suchtprävention eingesetzt. Begleitend zum Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift wurde vom Bildungsministerium und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) eine Grundausbildung zur Suchtprävention für Lehrkräfte entwickelt.